Google Analytics ist ein Programm von Google, das zahlreiche und ausführliche Statistiken über die eigene Website erstellt.
Problem: Um diese Statistiken erstellen zu können, muss die IP-Adresse der Seitenbesucher ausgelesen werden und diese unterliegen dem Datenschutz. Die Daten dürfen nur ausgelesen werden, wenn der Besucher darüber Bescheid weiss, da er dann entscheiden kann ob er die Seite verlässt oder sein Verhaten weiter aufzeichnen lässt.
Google hat diese Regelung auch eindeutig in seinen AGB stehen, die man akzeptiert hat, wenn man Analytics nutzt. Doch die wenigsten Webmaster halten sich an diese Regelung, sodass mitlerweile Anwälte Kurs auf solche Seiten genommen haben.
Es empfielt sich folgenden Text im Impressum zu veröffentlichen:
Google Analytics Datenschutzpolicy
“Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (“Google”) Google Analytics verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.”
Entnommen aus den Google Analytics Bedingungen (Abschnitt 8, Datenschutz)
Es gab zwar noch keine große Abmahnwelle, dennoch sollte man sich vorbereiten…

Kommentare
Scheppinger schrieb am 05.02.2009 19:55:02:
Danke für den Tipp, der bei Nichtbeachtung teuer werden kann. Sicher sind einige Anwälte schon ganz heiss darauf Webmaster zu erleichtern. Grüßibu